
TRÄGERVEREIN RECHTSBEISTAND FÜR ZERTIFIKATSFREIE BILDUNG
Wir setzen uns ein für die Grundrechte der Schüler*innen und Student*innen in der ganzen Schweiz. Der Trägerverein Rechtsbeistand für zertifikatsfreie Bildung hat sich zum Ziel gesetzt finanzielle Mittel zu beschaffen, um offizielle Beschwerden gegen Bildungsinstitute zu ermöglichen, welche die Zertifikatspflicht eingeführt haben und auf diese Weise vielen den Zugang zur Bildung verwehren.
Mit der Einreichung von Beschwerden und Rekursen nehmen die Studierenden ihr Recht wahr und wehren sich auf dem offiziellen Rechtsweg gegen die unrechtmässigen und unverhältnismässigen Massnahmen - dabei möchten wir sie gerne unterstützen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung in Form einer Spende und freuen uns auch über weitere Vereinsmitglieder.

BILDUNG FÜR ALLE
Die Zertifikatspflicht an Hochschulen widerspricht dem Grundrecht auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildungseinrichtungen.
Die Zertifikatspflicht und die dadurch entstehenden Aufwände und Einschränkungen für ungeimpfte Studierende sind mit einer Nötigung zur Impfung gleichzustellen. Dies widerspricht dem Recht auf Schutz der persönlichen Unversehrtheit.
Des Weiteren ist ein Impfzwang für Studierende absolut unverhältnismässig, da Studierende nicht zur Risikogruppe zählen.
Der Verein bezieht keine Stellung im Thema Impffragen, aber setzt sich dafür ein, dass die Entscheidung für eine Impfung eine freie Entscheidung bleiben soll, die ohne Druck oder Zwang getroffen werden kann.

UNGEIMPFTE STUDIERENDE WERDEN TROTZ ZERTIFIKAT BENACHTEILIGT
Die Testpflicht wird von den verschiedenen Hochschulen unterschiedlich gehandhabt. Gewisse Studierende müssen sogar selbst für die Kosten der Tests aufkommen.
Per 16.11.21 darf der Antigentest nur noch durch einen Nasen-Rachenabstrich erfolgen. Dies stellt eine invasive Testmethode dar und es ist unzumutbar, dass dieser regelmässig gemacht werden muss.
Das regelmässige Testen ist mit erheblichem Zusatzaufwand für die Studierenden verbunden und sie erhalten nicht einmal überall ein äquivalentes Zertifikat.
Mit dem UZH-Covidpass beispielsweise dürfen die Studierenden in die Hörsäle, nicht jedoch in die Mensa oder an den Sportveranstaltungen (ASVZ) teilnehmen.

ALTERNATIVE ANGEBOTE FEHLEN
Obwohl es im letzten Studienjahr allen Institutionen möglich war auf Fernunterricht umzustellen, wird dies bei vielen Studiengängen aktuell nicht mehr angeboten. D.h. die Studenten werden zu diesen invasiven Eingriffen in Form einer Impfung oder eines regelmässigen Tests gezwungen. Kommen Sie dieser Auflage nicht nach, können sie ihr Studium nicht weiterführen.
SPENDEN
Spendenkonto
Trägerverein Rechtsbeistand für
zertifikatsfreie Bildung
8444 Henggart
CH36 0900 0000 1579 3829 3
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!

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